Die Stadt Leipzig erhebt ab dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer entsprechend ihrer Beherbergungssteuersatzung.
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Leipzig entgeltlich in Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen) übernachten.
Sie dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen diese Beherbergungssteuer alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten.
Die Beherbergungssteuer wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Gästen der Stadt die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen, die touristischen Zwecken dienen, zu nutzen und an Veranstaltungen, die zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, teilzunehmen.
Liebe Gäste, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Betreiber dieser Pension verpflichtet sind, von Ihnen die Beherbergungssteuer im Namen der Stadt Leipzig einzuziehen und den amtlichen Meldeschein der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sofern durch Sie ein Befreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent des für die jeweils einzelne Übernachtung geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro.
Ausgenommen von der Beherbergungssteuer sind:
Mehr Infos zur Beherbergungssteuer-Leipzig.
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